AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vorbereitung und Durchführung von einem Musikjury- oder Musikquiz-Abend oder andere Events


Geltungsbereich der AGBs


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Die AGBs sollen Missverständnisse und Unklarheiten klären zwischen Kundin/Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und 5-Events als Veranstalter.



§ 1 Angebot und Vertragsschluss


Auf die Anfrage zur Ausarbeitung und Präsentation eines Musikjury- oder Musikquiz-oder Event-Abend erstellt 5-Events ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail.

Durch die schriftliche Genehmigung des Angebots bzw. eines Kostenvoranschlags durch den Auftraggeber sowie durch die Inanspruchnahme des ersten Beratungsgespräches kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und 5-Events/J.Petrotta zustande. Der Vertrag basiert auf der Grundlage der im Folgenden beschrieben Geschäftsbedingungen (AGBs) und aller ergänzenden Angaben, die während des Buchungsprozesses mitgeteilt werden.

Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Buchung zu überprüfen. Abweichungen muss der Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

Sollte der Teilnehmer innerhalb von sieben Tagen nach Buchung des Angebots keine Bestätigung erhalten haben, so ist er verpflichtet, sich umgehend mit 5-Events in Verbindung zu setzen.


Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit Erbringung der Leistung bzw. der vollen Begleichung der Rechnung.



§ 2 Leistungen und Honorar


Die Leistungsverpflichtung von 5-Events ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung des Angebotes in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Buchung gültigen Beschreibungen, Details und Erläuterungen.

Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch 5-Events verbindlich. Alle Leistungen, die nicht im Kostenvoranschlag oder im Angebot aufgeführt werden, sind Zusatzleistungen und müssen schriftlich festgehalten werden.

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet.


Vorgespräche


Nach einem unverbindlichen telefonischen Beratungsgespräch erfolgt ein Treffen idealerweise in der Location, wo die Veranstaltung stattfinden soll. Dort werden dann der Ablauf und die Programmpunkte für den Musikjury- oder Musikquiz- oder Event-Abend besprochen.


Es werden die Leistungen von 5-Events an den Auftraggeber erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Erweiterungen und Änderungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.


Der Auftraggeber erhält von 5-Events  vorab ein Programmablauf des ausgearbeiteten Event-Abend. Für die Fertigstellung dieses Musikjury- oder Musikquiz-oder Event-Abends kann individuell mit dem Auftraggeber eine bestimmte Zeitspanne vereinbart werden. Voraussetzung ist, dass 5-Events alle benötigten Informationen vorliegen.


5-Events setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung des Musikjury-oder Musikquiz-oder Event-Abend gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Programmablauf bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.


Gewährleistung


Der Auftraggeber hat Anspruch auf Korrektur des in Auftrag gegebenen Programmablaufs. Änderungswünsche und Korrekturen darüber hinaus, liegen im Ermessen des Auftragnehmers. Korrekturwünsche sind ausschließlich per E-Mail an 5-Events zu senden. Der Kunde selbst trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben.


Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – sind ausgeschlossen. Ebenso sind Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist außerdem nicht haftbar zu machen, für eine nicht schuldhafte Verspätung durch höhere Gewalt. Hierzu zählen beispielsweise schlechte Witterungsverhältnisse (Unwetter, Brände, Überschwemmungen etc.) oder verkehrsbedingte Verzögerungen (Unfall, Autopanne, Verkehrsstau etc.).


Der Auftragnehmer plant aber immer ein, mindestens 45 Minuten vor dem vereinbarten Termin des Musikjury- oder Musikquiz- oder Event-Abend an der Location einzutreffen. Bei größerem Umfang der Buchung mind. 2- 2,5 Stunden vorher.


Honorar


Erteilt der Auftraggeber den Auftrag schriftlich an 5-Events, beginnt der Honoraranspruch.


Das Honorar für alle im Angebot aufgeführten Leistungen beträgt aus der gebuchten Personenzahl und dem angegebenen Preis zzgl. dem Grundpreis und evtl. Zusatzoptionen. Nach dem ersten Beratungsgespräch bzw. nach der schritlichen Aufgragsbestätigung des Kunden, entfällt eine Anzahlung in Höhe von 50%. Diese ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungseingang fällig, soweit im Einzelfall oder bei Kurzfristigkeit nichts anderes vereinbart wurde. Der Restbetrag ist spätestens bis sieben Tage vor dem Musikjury- oder Musikquiz-Event-Abend fällig oder nach individueller Rücksprache oder Festlegung bei kurzfristigen Buchungen.

Bei jedem weiteren vom Auftraggeber gewünschten Beratungsgespräch vor Ort entfallen Fahrtkosten von 0,50€ pro gefahrenen Kilometer. Jede weitere Gesprächsstunde wird mit 65€ berechnet.


Bei der Rechnung an den Auftraggeber wird gemäß Paragraph 19 Absatz 1 UStG keine Umsatzsteuer berechnet.


Reisekosten (falls diese anfallen sollten)


Kosten, die durch eine vom Auftraggeber gewünschte Besichtigung einer Location entstehen, werden diesem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ein Komplettpreis beinhaltet diese Kosten.


Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Veranstaltung nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, 5-Events hat die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten.


Nichtzahlung


Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung trotz Mahnung, kann 5-Events die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten.



§ 3 Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers


Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, Fax, E-Mail). Im Falle eines Rücktritts kann der Auftragnehmer 5-Events Ausfallkosten, wie folgt, berechnen:


30 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem ersten Beratungsgespräch, nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis zum Erstellungsbeginn des ausgearbeiteten Programmablaufes ,maximal bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin.


50 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem vereinbarten Musikjury- oder Musikquiz-Abend oder Event-Abend.


90 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt bis 5 Tage vor dem vereinbarten Musikjury- oder Musikquiz-Abend oder Event-Abend.


Der volle Preis wird fällig ohne Anfahrtskosten, bei Rücktritt innerhalb weniger als 3 Tagen vor dem vereinbarten Musikjury- oder Musikquiz-Abend oder Event-Abend.


Der Auftraggeber kann von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Der Auftragnehmer hat das Recht, seine bis dahin entstandenen Kosten in Form einer Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.



§ 4 Nichterbringung der Leistung seitens des Auftragnehmers


Kann 5-Events als Auftragnehmer die vereinbarten Vertragsleistungen aus folgenden wichtigen Gründen nicht erfüllen, entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet. Lediglich die Anzahlungssumme in Höhe von 30% wird einbehalten.


Wichtige Gründe wären:


- Familiärer Todesfall

- Krankheit, Unfall, Autopanne, Autodiebstahl

- Höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben)


Höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann.

Der Auftragnehmer wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zu dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen. Bereits angefangene Skriptentwürfe bleiben für den Auftraggeber kostenfrei und werden ihm zur Verfügung gestellt.



§ 5 Bedingungen für die Durchführung eines Musikjury- oder Musikquiz-oder Event-Abend


Für einen reibungslosen Ablauf des Musikjury-oder Musikquiz-oder Event-Abend ist der Auftraggeber verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer 5-Events z.B. vor starken Regen oder frontaler Sonneinstrahlung (z. B. bei Veranstaltungen im Freien) geschützt ist. Andernfalls kann er die Durchführung des Musikjury- oder Musikquiz- oder Event-Abend verweigern bzw. ein reibungsloser Ablauf kann nicht gewährleistet werden.

Eventuell gebuchte Technik über den Auftragnehmer muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.). Bei schwierigen Anlieferbedingungen (kein Aufzug, unebenes Gelände etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer eine entsprechende Hilfe an die Seite gestellt wird, sodass die Erfüllung des Vertrages garantiert werden kann.

Mängel und Beanstandungen sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.


Wird das Angebot nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann 5-Events ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. 5-Events hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen und kann den Musikjury- oder Musikquiz-oder Event-Abend abbrechen, wenn nach Beginn ein oder mehrere Teilnehmer die Durchführung des Musikjury- oder Musikquiz-oder Event-Abend ungeachtet einer Abmahnung stören oder behindern.


Eine sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Anwesenden, ist durch 5-Events gerechtfertigt. Kündigt der Auftragnehmer 5-Events, behält dieser sich den Anspruch auf sein gesamtes Honorar. Er muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.



§ 6 Haftung


Die Haftung von 5-Events für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.


Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.


Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.


Sollten bei dem Musikjury- oder Musikquiz-oder Event-Abend Mietgegenstände von 5-Events genutzt werden, so sind diese mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Hat der Auftraggeber oder ein Dritter schuldhaft einen Schaden an einem Mietgegenstand verursacht, so ist er dafür schadenersatzpflichtig zu machen.



§ 7 Datenschutz


Alle persönlichen Daten und Informationen, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden von 5-Events absolut vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass 5-Events Fotos des Musikjury-oder Musikquiz-oder Event-Abende zur Eigenwerbung auf seiner Webseite veröffentlichen darf. Sind Gesichter auf den Bildern klar zu erkennen, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständniserklärung der beteiligten Person. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Eine Strafbarkeit ist jedoch ausgeschlossen, falls der Auftraggeber oder ein Dritter dies anders empfindet.


Der Auftraggeber stellt 5-Events von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Auch von Ansprüchen Dritter befreit ist der Auftragnehmer bei inhaltlichen Fehlern, der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.


Ton- und Bildmitschnitte des Musikjury- oder Musikquiz-oder Event-Abende dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von 5-Events/J.Petrotta strikt untersagt. Der Auftragnehmer behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.



§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand


Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und 5-Events findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Teilnehmer kann 5-Events/J.Petrotta nur an dessen Sitz verklagen.



$ 9 Urheberrecht


Die Webseite www.5-events.de, und alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.


5-Events/J.Petrotta ist Urheber aller von ihm geschriebenen Texte. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiterverwenden, so ist 5-Events/J.Petrotta als Urheber anzugeben. Eine zeitliche Begrenzung besteht hierfür nicht. Eine Verwendung der Texte durch Dritte, die nicht mit 5-Events in einem Verhältnis stehen und eine schriftliche Zustimmung erhalten haben, ist strikt untersagt.



§ 10 Schlussbestimmungen


Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.


Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Wir versichern keine Daten an Dritte weiterzugeben.


Dieses Unternehmen ist bei der Provinzial Versicherung versichert.



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